Österreichischer Herzverband

Der „Österreichische Herzverband“ ist eine Selbsthilfegruppe, die durch gemeinschaftliche Aktivitäten die Lebensqualität ihrer Mitglieder fördern möchte.

ÖE Herzverband
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Zwei unterschiedliche Schwerpunkte

Bereits Erkrankte und Herzrisiko-Personen betreut der Herzverband bei ihrer Rehabilitation, sowie bei der Umsetzung eines gesünderen Lebensstils. Zudem steht er bei alltäglichen Fragestellungen mit Rat und Tat zur Seite.

Der zweite Schwerpunkt umfasst die Prävention. Der Herzverband möchte auch gesunde Menschen über die Erkrankungen informieren und für einen eigenverantwortlichen Lebensstil begeistern. Um das zu verwirklichen bietet die Selbsthilfegruppe viele Möglichkeiten: wöchentliches Kornarturnen, Wandern in den verschiedenen Leistungsgruppen, Qigong und vieles mehr. In persönlichen Gesprächen haben die Mitglieder die Gelegenheit, ihre Erfahrungen miteinander zu teilen und gemeinsam Ängste abzubauen. Das Herzjournal mit interessanten Fachartikeln, sowie medizinische Vorträge runden das Programm ab.

Mehr Informationen finden Sie auf:
 WWW.HERZVERBAND.AT

KARDIOmobil Logo
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Das KardioMobil stellt sich vor:

Das KardioMobil ist ein Betreuungsservice für Patienten mit Herzschwäche im Großraum Salzburg.

Weiterführende Links

Informationen über Rechte und Pflichten in der Patientenbetreuung

Patientenanwaltschaften und Schlichtungsstellen

Die wichtigsten Einrichtungen zur Regelung von Schadenersatzansprüchen in Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen sind die Patientenanwaltschaften und die Schlichtungsstellen der Landesärztekammern.

Vorsorgevollmacht

  • VORSORGEVOLLMACHT: Allgemeine Infos zur Vorsorgevollmacht sowie zum Erstellen und Widerrufen einer Vollmacht

Sachwaltervereine / Bewohnervertretung

ABS – Arzneimittel-Bewilligungs-Service

Im Zusammenhang mit dem Roll-Out der e-card wurden alle niedergelassenen Ärzte mit bestehendem Vertrag (Ärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte, Zahnärzte und Dentisten) auch mit dem Arzneimittel-Bewilligungs-System – kurz ABS – ausgestattet. Mit ABS können Verordner Heilmittel, die chefarztpflichtig sind, auf elektronischem Wege vom chef- und kontrollärztlichen Dienst bewilligen lassen.

Ombudsstellen

Suchen Sie Rat oder Hilfe? Wenden Sie sich an die zuständige Ombudsstelle. Dort wird man sich in unbürokratischer Weise um Ihre Anliegen und Wünsche bemühen.